Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
§ 1 Vertragsgegenstand & Status
1. Vermittlungsleistung: OP-US betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Kammermusik-Aufführungen. OP-US ist ausschließlich als Vermittlerin (Intermediär) tätig.
2. Keine Veranstaltereigenschaft: OP-US ist weder Veranstalter, noch Arbeitgeber oder Ticketing-Agentur. Der Vertrag über die künstlerische Darbietung („Konzertvertrag“) kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Gastgeber (Auftraggeber) und dem Musiker bzw. Ensemble (Auftragnehmer) zustande.
§ 2 Registrierung & Qualifikationsnachweis
1. Verifizierung: Zur Sicherung des Qualitätsstandards dürfen nur Musiker Profile erstellen, die ihre professionelle Qualifikation (z. B. TVK-Mitgliedschaft, Immatrikulation an einer staatlichen Musikhochschule, Preisträgerzertifikate) nachgewiesen haben.
2. Prüfungsvorbehalt: OP-US behält sich das Recht vor, Profile bei unzureichender Qualifikation oder falschen Angaben ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen.
§ 3 Buchungsprozess & Umgehungsverbot
1. Vertragsschluss: Eine verbindliche Buchung kommt zustande, sobald der Musiker/Ensembleleiter die Buchungsanfrage des Gastgebers innerhalb der systemseitig vorgegebenen Frist annimmt.
2. Umgehungsverbot: Es ist den Nutzern untersagt, über OP-US initiierte Kontakte zur Umgehung der Servicegebühr außerhalb der Plattform abzuschließen. Bei Zuwiderhandlung ist OP-US berechtigt, den Account zu sperren und Schadensersatz in Höhe der entgangenen Gebühren zu fordern.
§ 4 Preismodell & Zahlungsabwicklung
1. Algorithmische Preisfeststellung: Der Endpreis wird über einen geschützten Algorithmus ermittelt, der Faktoren wie Qualifikation, Besetzung, Dauer und Charakter der Veranstaltung gewichtet.
2. Servicegebühr: Der Gastgeber zahlt zusätzlich zum Netto-Honorar des Künstlers eine System-Servicegebühr in Höhe von 15 % an OP-US. Das Künstlerhonorar wird zu 100 % an die Musiker weitergeleitet.
3. Treuhandabwicklung: Zahlungen werden über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe Connect) abgewickelt. Der Betrag wird bei Buchung autorisiert/eingezogen und nach erfolgreicher Durchführung des Konzerts an die Musiker ausgezahlt.
§ 5 KSK, GEMA & Steuerliche Pflichten
1. Künstlersozialabgabe (KSK): Der Gastgeber ist darüber aufgeklärt, dass er als Verwerter künstlerischer Leistungen gemäß KSVG zur Meldung und Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet sein kann. OP-US übernimmt keine Haftung oder Abwicklung für diese gesetzliche Pflicht.
2. GEMA: Die Anmeldung öffentlicher Aufführungen und die Entrichtung von Urheberrechtsgebühren obliegt ausschließlich dem Gastgeber. OP-US stellt lediglich eine automatisierte Setliste zur administrativen Unterstützung bereit.
3. Umsatzsteuer: Musiker sind für ihre korrekte steuerliche Einordnung (z. B. Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG) selbst verantwortlich.
§ 6 Stornierung, Umbuchung und Ausfall
6.1 Stornierung durch den Gastgeber: Der Gastgeber kann die Buchung vor dem geplanten Veranstaltungstermin stornieren. Die dabei anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:
- Bis 30 Tage vor dem Termin: Der Gastgeber erhält den gezahlten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2 % des Gesamtbetrags, mindestens jedoch 20 €.
- Innerhalb von 30 Tagen vor dem Termin: Es findet keine Bar-Rückerstattung statt. Der Gastgeber erhält einen zweckgebundenen Gutschein in Höhe von 70 % des Künstlerhonorars. Die restlichen 30 % des Honorars sowie die OP-US Servicegebühr werden als Stornierungspauschale einbehalten.
6.2 Begründung der Stornierungspauschale: Die Einbehaltung der 30 % des Honorars sowie der Servicegebühr gemäß § 6.1 ist begründet durch:
- Opportunitätskosten der Musiker: Professionelle Musiker halten den gebuchten Termin exklusiv frei. Kurzfristige Ersatzbuchungen sind in der Branche faktisch ausgeschlossen, sodass die Einbehaltung als angemessener Ersatz für den entgangenen Buchungszeitraum dient.
- Bereits erbrachte Leistungen von OP-US: Mit der Bestätigung der Buchung hat OP-US die vertraglich geschuldete Vermittlungs- und Infrastrukturleistung vollständig erbracht.
6.3 Gutscheinbedingungen: Der gemäß § 6.1 ausgestellte Gutschein ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Er ist primär an das ursprünglich gebuchte Ensemble gebunden. Sollte das Ensemble zum Zeitpunkt der Neueinlösung nicht mehr über OP-US verfügbar sein, wird der Gutschein für das gesamte OP-US Netzwerk freigeschaltet.
6.4 Umbuchung (Terminverschiebung): Eine Terminverschiebung ist bis zu 4 Tage vor dem Termin einmalig möglich, sofern das gebuchte Ensemble der Verschiebung ausdrücklich zustimmt. Für den administrativen Mehraufwand wird eine Gebühr von 2 % des Gesamtbetrags (mind. 20 €) erhoben. Bei Ablehnung durch das Ensemble oder kurzfristigeren Anfragen gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 6.1.
6.5 Ausfall durch Musiker / Ersatzmanagement: Bei Krankheit einzelner Mitglieder eines Ensembles ist dieses verpflichtet, über das OP-US Netzwerk adäquaten Ersatz in gleicher Qualifikationsstufe zu stellen. Kann das Konzert seitens des Ensembles gar nicht stattfinden und gelingt es OP-US nicht, einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln, wird dem Gastgeber der bereits gezahlte Gesamtbetrag zu 100 % erstattet.
6.6 Haftungsausschluss: Weitergehende Schadensersatzansprüche des Gastgebers gegen OP-US oder die Musiker (z. B. für Catering-Kosten, Raummiete oder entgangene Freude) sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
§ 7 Haftungsbeschränkung
1. Plattformhaftung: OP-US haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Plattform beruhen.
2. Aufführungsschäden: OP-US haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während der Aufführung im privaten oder geschäftlichen Raum des Gastgebers entstehen. Es wird dringend empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 8 Datenschutz & Urheberrecht
1. DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung unter Einhaltung der DSGVO.
2. Aufnahmen: Bild- oder Tonaufnahmen der Aufführung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Künstler. Eine kommerzielle Verwertung der Aufnahmen durch den Gastgeber ist untersagt.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.
3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.