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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

§ 1 Vertragsgegenstand & Status

1. Vermittlungsleistung: OP-US betreibt eine digitale Plattform zur Vermittlung von Kammermusik-Aufführungen. OP-US ist ausschließlich als Vermittlerin (Intermediär) tätig.

2. Keine Veranstaltereigenschaft: OP-US ist weder Veranstalter, noch Arbeitgeber oder Ticketing-Agentur. Der Vertrag über die künstlerische Darbietung („Konzertvertrag“) kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Gastgeber (Auftraggeber) und dem Musiker bzw. Ensemble (Auftragnehmer) zustande.

§ 2 Registrierung & Qualifikationsnachweis

1. Verifizierung: Zur Sicherung des Qualitätsstandards dürfen nur Musiker Profile erstellen, die ihre professionelle Qualifikation (z. B. TVK-Mitgliedschaft, Immatrikulation an einer staatlichen Musikhochschule, Preisträgerzertifikate) nachgewiesen haben.

2. Prüfungsvorbehalt: OP-US behält sich das Recht vor, Profile bei unzureichender Qualifikation oder falschen Angaben ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu löschen.

§ 3 Buchungsprozess & Umgehungsverbot

1. Vertragsschluss: Eine verbindliche Buchung kommt zustande, sobald der Musiker/Ensembleleiter die Buchungsanfrage des Gastgebers innerhalb der systemseitig vorgegebenen Frist annimmt.

2. Umgehungsverbot: Es ist den Nutzern untersagt, über OP-US initiierte Kontakte zur Umgehung der Servicegebühr außerhalb der Plattform abzuschließen. Bei Zuwiderhandlung ist OP-US berechtigt, den Account zu sperren und Schadensersatz in Höhe der entgangenen Gebühren zu fordern.

§ 4 Preismodell & Zahlungsabwicklung

1. Algorithmische Preisfeststellung: Der Endpreis wird über einen geschützten Algorithmus ermittelt, der Faktoren wie Qualifikation, Besetzung, Dauer und Charakter der Veranstaltung gewichtet.

2. Servicegebühr: Der Gastgeber zahlt zusätzlich zum Netto-Honorar des Künstlers eine System-Servicegebühr in Höhe von 15 % an OP-US. Das Künstlerhonorar wird zu 100 % an die Musiker weitergeleitet.

3. Treuhandabwicklung: Zahlungen werden über einen externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe Connect) abgewickelt. Der Betrag wird bei Buchung autorisiert/eingezogen und nach erfolgreicher Durchführung des Konzerts an die Musiker ausgezahlt.

§ 5 KSK, GEMA & Steuerliche Pflichten

1. Künstlersozialabgabe (KSK): Der Gastgeber ist darüber aufgeklärt, dass er als Verwerter künstlerischer Leistungen gemäß KSVG zur Meldung und Abgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet sein kann. OP-US übernimmt keine Haftung oder Abwicklung für diese gesetzliche Pflicht.

2. GEMA: Die Anmeldung öffentlicher Aufführungen und die Entrichtung von Urheberrechtsgebühren obliegt ausschließlich dem Gastgeber. OP-US stellt lediglich eine automatisierte Setliste zur administrativen Unterstützung bereit.

3. Umsatzsteuer: Musiker sind für ihre korrekte steuerliche Einordnung (z. B. Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG) selbst verantwortlich.

§ 6 Stornierung, Umbuchung und Ausfall

6.1 Stornierung durch den Gastgeber: Der Gastgeber kann die Buchung vor dem geplanten Veranstaltungstermin stornieren. Die dabei anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung:

- Bis 30 Tage vor dem Termin: Der Gastgeber erhält den gezahlten Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2 % des Gesamtbetrags, mindestens jedoch 20 €.

- Innerhalb von 30 Tagen vor dem Termin: Es findet keine Bar-Rückerstattung statt. Der Gastgeber erhält einen zweckgebundenen Gutschein in Höhe von 70 % des Künstlerhonorars. Die restlichen 30 % des Honorars sowie die OP-US Servicegebühr werden als Stornierungspauschale einbehalten.

6.2 Begründung der Stornierungspauschale: Die Einbehaltung der 30 % des Honorars sowie der Servicegebühr gemäß § 6.1 ist begründet durch:

- Opportunitätskosten der Musiker: Professionelle Musiker halten den gebuchten Termin exklusiv frei. Kurzfristige Ersatzbuchungen sind in der Branche faktisch ausgeschlossen, sodass die Einbehaltung als angemessener Ersatz für den entgangenen Buchungszeitraum dient.

- Bereits erbrachte Leistungen von OP-US: Mit der Bestätigung der Buchung hat OP-US die vertraglich geschuldete Vermittlungs- und Infrastrukturleistung vollständig erbracht.

6.3 Gutscheinbedingungen: Der gemäß § 6.1 ausgestellte Gutschein ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Er ist primär an das ursprünglich gebuchte Ensemble gebunden. Sollte das Ensemble zum Zeitpunkt der Neueinlösung nicht mehr über OP-US verfügbar sein, wird der Gutschein für das gesamte OP-US Netzwerk freigeschaltet.

6.4 Umbuchung (Terminverschiebung): Eine Terminverschiebung ist bis zu 4 Tage vor dem Termin einmalig möglich, sofern das gebuchte Ensemble der Verschiebung ausdrücklich zustimmt. Für den administrativen Mehraufwand wird eine Gebühr von 2 % des Gesamtbetrags (mind. 20 €) erhoben. Bei Ablehnung durch das Ensemble oder kurzfristigeren Anfragen gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 6.1.

6.5 Ausfall durch Musiker / Ersatzmanagement: Bei Krankheit einzelner Mitglieder eines Ensembles ist dieses verpflichtet, über das OP-US Netzwerk adäquaten Ersatz in gleicher Qualifikationsstufe zu stellen. Kann das Konzert seitens des Ensembles gar nicht stattfinden und gelingt es OP-US nicht, einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln, wird dem Gastgeber der bereits gezahlte Gesamtbetrag zu 100 % erstattet.

6.6 Haftungsausschluss: Weitergehende Schadensersatzansprüche des Gastgebers gegen OP-US oder die Musiker (z. B. für Catering-Kosten, Raummiete oder entgangene Freude) sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 7 Haftungsbeschränkung

1. Plattformhaftung: OP-US haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Plattform beruhen.

2. Aufführungsschäden: OP-US haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während der Aufführung im privaten oder geschäftlichen Raum des Gastgebers entstehen. Es wird dringend empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 8 Datenschutz & Urheberrecht

1. DSGVO: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung unter Einhaltung der DSGVO.

2. Aufnahmen: Bild- oder Tonaufnahmen der Aufführung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Künstler. Eine kommerzielle Verwertung der Aufnahmen durch den Gastgeber ist untersagt.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.

3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.